Ab 2022 gelten europäische Rechtsgrundlagen für die Außenhandelsstatistik. Die darin enthaltenen Änderungen müssen bei der Übermittlung des Berichtsmonats Januar 2022 bereits umgesetzt sein. Jedes Intrastat-meldepflichtige Unternehmen ist daher nun zum Handeln aufgerufen.
Neben einer neuen Meldestruktur für die Zuordnung des Merkmals „Art des Geschäfts“ werden künftig zusätzliche Merkmale meldepflichtig. Dabei handelt es sich um die Angaben „Ursprungsland der Ware“ sowie „Umsatzsteuer-Identnummer (USt.-IdNr.) des Handelspartners im Bestimmungsland“.
Bei Meldungen von Warenbewegungen mit Richtung Eingang war die Angabe des Ursprungslandes bisher bereits zwingend erforderlich. Nun wird die Angabe auch für die Versendung relevant. Hier ist zudem nun zukünftig die USt.-IdNr. zu übergeben.
Wir, ELDICON Systemhaus, haben alle Änderungen in unserem WEST System für unsere Kunden bereits umgesetzt. Sollten Sie bisher in Sachen Übertragung noch nichts unternommen haben, wird es jetzt höchste Zeit!
Altes Format bei der Intrastat-Meldung läuft aus
Auch die Form der elektronischen Übertragung von Meldedaten ändert sich. Meldungen dürfen statt im ASCII-Format ab 01. Januar 2022 nur noch mittels XML-Format oder CSV-Format übertragen werden.
Die ELDICON Systemhaus GmbH ist ein unabhängiger Softwarehersteller und -anbieter branchenneutraler ERP-Standardlösungen nach Maß und stellt individuelle Beratungs- und Schulungsleistungen zur Verfügung.
Seit der Gründung 1974 stehen die Anliegen der Kunden im Mittelpunkt allen Denken und Handelns des gesamten Unternehmens.
Heute ist die ELDICON Systemhaus GmbH mit Sitz in Nürnberg in zweiter Generation inhabergeführt und beschäftigt am Standort rund 30 Mitarbeiter in Entwicklung, Support, Consulting und Vertrieb.